ISBB Trebel
ISBB Trebel

Gesetze, die ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen eigentlich zur Pflicht bestimmen. Kaum einen kümmerts.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

I. Die Grundrechte (Ausschnitt)

 

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

 

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

 

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

Das Betreuungsrecht nach §§ 1896 BGB

 

Die Bestimmungen sind so vielseitig und werden so eklatant verletzt, dass wir hier eine ganze Broschüre verlinken:

 

 

 

Die Heimgesetze der Länder, hier Niedersachsen

Auch hier nutzen wir eine Fassung im Internet: Klick hier

Die Behindertenkonvention der UNO

Und wieder ein Verweis auf's Internet. Klick hier

ISBB Trebel hört auf!
 

Das Gästehaus wurde zum 30. Juni 2022 verkauft.

Der weiterhin lesbare Inhalt dieser ISBB-Seiten bleibt, um unsere historische Arbeit für die Selbst-bestimmung behinderter Menschen zu dokumen-tieren.

Ein Teil des Teams arbeitet ab 01. Juli 2022 in diesem Sinne in der  "Beratungs-stelle Sandfort" weiter. Von dort aus werden dann Sexualberatung und Sexualbegleitung weiter organisiert  - die Ausbildungen auch).

 

Unsere Zukunft hat folgende Anschrift:

Beratungsstelle Sandfort

Nemitzer Str. 16 - 29494 Trebel

05848981565

lothar.sandfort@isbbtrebel.de

www.beratungsstelle-sandfort.de

L.Sandfort im neuen Sammelband (2018):

Dorrmann, Mösler, Rose & Poppek & Kemper

Psychotherapie von und für Menschen mit Behinderung

(Klick auf Titel)

Enea, unser Held

 

Enea spielt sich und das ISBB in die Herzen und Köpfe

der Zuschauer.

 

Im Oktober 2015 gab es den TV-Start im ZDF.

 

Trailer hier klicken

Empowerment + Empoweragogik

Betreuung, die ohne Strafe und Strafandrohung auskommt.

Virtuelle Sitzungen

Webinare - Konferenzen über "Starleaf"

(Klick entsprechend unten)

Die Beratung ist kostenpflichtig: 60 €/Std.

"Recht auf Liebeskummer" in aktueller Erweiterung  (Febr. 2016) als eBook bei www.xinxii.com 

Wenn Sie uns erreichen wollen:

 

Kontakt-Daten und

 

Kontaktformular.

...und wenn Sie ganz in Ruhe bei uns sein wollen, kommen Sie nach Trebel in unseren

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