ISBB Trebel                

Institut zur Selbst-Bestimmung Behinderter

                                   

 

Sexualbegleitung ISBB®

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Ein Qualitätszertifikat des ISBB

Sexualbegleitung ISBB®  

 

Dieser beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Begriff dient seit Oktober 2008 als Qualitätszeugnis für die Sexualbegleitung im Zusammenhang mit dem "Institut zur Selbst-Bestimmung Behinderter" in Trebel.

In der Vergangenheit hat es immer wieder Verwirrungen über die genaue Begriffsbestimmung gegeben. 1.) Häufig wurden Sexualbegleitung und Sexualassistenz fälschlich synonym verwandt. 2.) Abgrenzungen zu  verschiedenen Formen der Prostitution mussten immer wieder erklärt werden und 3.) immer häufiger wird der Begriff "Sexualbegleitung" für unreflektierte Angebote missbraucht.

Einschub: Häufig gestellte Fragen zur Sexualbegleitung. Klick hier!

Das Qualitätszeugnis Sexualbegleitung ISBB®  können nur Mitarbeitende des ISBB lizenziert bekommen, die sich regelmäßig an der kollegialen Supervision im ISBB beteiligen. Sie wird von Dipl.-Psych. Lothar Sandfort geleitet. Außer dieser halbjährlich stattfindenden mehrtägigen Supervision gibt es immer wieder einzelne Beratungen, die in den sexualtherapeutischen Prozessen eingebettet sind.

Alle Lizenznehmenden müssen den Titel Sexualbegleiterin ISBB bzw. den Titel Sexualbegleiter ISBB durch die entsprechende Ausbildung des ISBB erworben haben.

Alle verpflichten sich, nach den Idealen und Richtlinien zu arbeiten, die im Lizenzvertrag formuliert sind. Sie lauten:

  1. Ziel der Sexualbegleitung ist die reflektierte Persönlichkeitsentwicklung der Klienten, insbesondere durch Stärkung der erotischen und sexuellen Kompetenzen.

  2. Sexualbegleitung steht für eine Begegnung, die offen ist für Sexualität.

  3. Geschlechtsverkehr wird im Vorfeld der Begegnung nicht ausgeschlossen.

  4. In der Begegnung ist Voraussetzung dafür das Achten und Respektieren der aktuell eigenen Grenzen und der Grenzen der Klienten.

  5. Die Sexualbegleitenden verpflichten sich zur ehrlichen Kommunikation den Klienten gegenüber.

  6. Die Sexualbegleitenden verpflichten sich, die Safer-Sex-Standards einzuhalten.

  7. Die Sexualbegleitenden verpflichten sich zur regelmäßiger Reflektion ihrer Arbeit und ihrer persönlichen Motivationen und Entwicklungen. Sie nutzen dazu mindestens zweimal im Jahre die kostenpflichtigen Supervisions- und Tagungstermine innerhalb des ISBB.

  8. Sie arbeiten als Sexualbegleiterinnen und -begleiter mindestens zweimal im Jahr während eines Erotik-Workshops des ISBB mit. Das ISBB stellt diese Termine sicher.

  9. Die Sexualbegleitenden richten ihr Angebot nicht ausschließlich an behinderte Klientinnen und Klienten.

  10. Der vereinbarte Preis der Sexualbegleitung bezieht sich auf die gemeinsame Zeit und nicht auf bestimmte sexuelle Handlungen.

  11. Die Sexualbegleitenden sind den Menschenrechten verpflichtet, nicht bestimmten Religionen.

Kundinnen und Kunden können sich auf diese Richtlinien verlassen.

Lothar Sandfort als Medical-Kalenderblatt

 

Kundinnen und Kunden werden gebeten, bei Unzufriedenheiten sich an Dipl.-Psych. Lothar Sandfort im ISBB Trebel zu wenden.

Das Qualitätszeugnis kann im Notfall auch wieder entzogen werden und bleibt damit stets aktuell.

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

lothar.sandfort@isbbtrebel.de

oder telefonisch über

bzw. 05848 98 15 65  (Büro Trebel)

bzw. 05848 204 309 (Gästehaus)

bzw. 01522 9523834 (Büro Berlin) (Handy)

Postanschrift:

Institut zur Selbst-Bestimmung Behinderter, Nemitzer Str. 16, 29494 Trebel

Psychotherapeutische Praxis Berlin, Holzmarktstr. 69, 10179 Berlin (am Alexanderplatz)

 

 

 

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Copyright © 2007 Institut zur Selbst-Bestimmung Behinderter
Stand: 13. Dezember 2009